Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Keolas Models, Keplerstraße 4, 40215 Düsseldorf.
Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Models, bzw. deren Erziehungsberechtigten und Keolas Models und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
1. Buchungsgrundlagen I
(1) Keolas Models gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei Keolas Models bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird.
(2) Der Kunde schuldet Keolas Models Vermittlungsprovision. Diese beträgt 25% des vereinbarten Model-Honorars/Buyouts oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. der gesetzlichen Mwst.
(3) Jegliche Haftung von Keolas Models aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch von Keolas Models aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
(4) Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen und Nutzungsrechteerweiterungen. Direktbuchungen und Nutzungsrechteverhandlungen ohne vorherige Absprache mit Keolas Models sind unzulässig.
2. Buchungsgrundlagen II
(1) Es kann eine sogenannte 'Option' erfolgen, eine unverbindliche Reservierung, welche nicht zum Vertragsschluss verpflichtet.
(2) Der Kunde kann das Model fest für einen Auftrag buchen. Eine Festbuchung gilt für den Kunden, das Model und die Agentur als verbindlicher Vertragsschluss. Das Model ist durch die Festbuchung verpflichtet, den vereinbarten Auftrag zu erfüllen.
(3) Der Kunde ist durch die Festbuchung verpflichtet, das mit der Festbuchung vereinbarte Honorar einschließlich der Vermittlungsprovision zu entrichten.
3. Jugendarbeitsschutz
(1) Bei der Beschäftigung von Kindern sind die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) einzuhalten.
Die Beantragung der Bewilligung zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen bei der zuständigen Bezirksregierung wird von Keolas Models durchgeführt. Anfallende Gebühren werden in Form einer anteiligen, pauschalen Kostenbeteiligung von Keolas Models auf Model und Kunden umgelegt. Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19%.
(2) Zum Auftrag wird das Model (sofern monderjährig) von einem Erziehungsberechtigten begleitet. Diese Person darf während des Aufenthalts des Models am Beschäftigungsort nicht mit anderen Aufgaben betraut werden.
(3) Der oder die Erziehungsberechtigte muss die Möglichkeit haben, die gestaltende Mitwirkung jederzeit zu unterbrechen, wenn sich beim Model Zeichen Stress, Beunruhigung oder Überforderung zeigen sollten, denn die Art der gestaltenden Mitwirkung ist altersgerecht zu gestalten. Die Kinder dürfen im Rahmen der Foto- oder Filmaufnahmen keinen physischen oder psychischen Belastungen ausgesetzt werden.
(4) Overtime (Die Zeit, welche den gesetzlichen Rahmen - bei Kindern zwischen 3 und 6 Jahren: 2 Std./ bei Kindern ab 6 Jahren: 3 Std. - übersteigt) wird mit einem Satz von 15% der verhandelten Gage zzgl. der 25% AP, pro Stunde berechnet.
(5) Die Kameraeinstellungen sind so zu wählen, dass die Kinder nicht aufreizend dargestellt werden.
(6) Zum Schutz gegen Unfälle und Gesundheitsschädigungen ist vor einer Beschäftigungsaufnahme eine Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber im Sinne § 28a JArbSchG-durchzuführen. Insbesondere sind erforderliche Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz gegen Gefahren für Leben und Gesundheit der Kinder zu treffen und ggfls. auch schriftlich nachzuweisen. Dazu gehört u.a. die Beachtung anerkannter Regelwerke der Technik und einschlägiger Unfallverhütungsvorschriften. Sie können sich dazu von internen und externen Arbeitsschutzfachkräften beraten lassen.
(7) An jedem Beschäftigungsort ist die Bewilligung zur Beschäftigung des Models der zuständigen Bezirksregierung sowie ein Verzeichnis zu führen, in das die Beschäftigungs- und Anwesenheitszeiten der Kinder einzutragen sind. Das Verzeichnis ist der Genehmigungsbehörde jederzeit auf Verlangen vorzuzeigen.
(8) Auf die Bußgeldvorschriften des § 58 Abs. 1 Nr. 28 und des § 59 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG wird hingewiesen. Demnach handelt derjenige ordnungswidrig, wer einer vollziehbaren Auflage der Genehmigungsbehörde zuwiderhandelt oder ein Kind vor Erhalt des Bewilligungsbescheides beschäftigt. Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu € 15.000,- geahndet werden.
4. Stornierung einer Buchung
(1) Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund storniert werden. Die Stornierung ist unverzüglich mitzuteilen.
(2) Wird eine Festbuchung durch den Kunden storniert, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt oder die Stornierung weniger als 12 Stunden vorher in Schriftform bekannt gegeben, ist der Kunde zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(3) Eine Stornierung ist gültig, wenn sich der Auftrag wegen unvorhersehbarer und/oder unabwendbarer Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt, behördlicher Auflagen oder gesetzlicher Verbote als undurchführbar erweist oder das Model aufgrund von Verletzung, längerer Krankheit oder Unfall an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen an den vereinbarten Terminen verhindert ist. Belegt wird dieser Ausfall durch ein ärztliches Attest, wenn gewünscht.
(4) Die Stornierung einer Festbuchung bedarf der Schriftform oder elektronischer Form (eMail).
(5) Erfolgt die Stornierung durch das Model, wird sich Keolas Models umgehend darum bemühen, für den Kunden einen angemessenen Ersatz zu finden.
5. Arbeitszeit
(1) Laut § 6 des Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen bei Werbeveranstaltungen sowie bei Aufnahmen imRundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen, Kinder über drei bis sechs Jahre bis zu zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr und Kinder über sechs Jahre bis zu drei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 22 Uhr arbeiten. Entsprechende Vorschriften sind einzuhalten.
(2) Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit.
6. Vergütung/Zahlungsgrundlagen
(1) Der Kunde ist zur Entrichtung der im Buchungsauftrag vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Die Vergütung des Models umfasst das Honorar und das Entgelt für Nutzungsrechte.
(3) Der Kunde hat an Keolas Models eine Agenturprovision in Höhe von 25% der Rechnungssumme zu entrichten.
(4) Bei Buchungen mit Reisekostenerstattungen werden entweder Reisekostenpauschalen vereinbart oder eine Kilometerabrechnung zu 0,30€ pro gefahrenem Kilometer erstattet. Je nach Buchung gelten unterschiedliche Regelungen.
(5) Keolas Models ist berechtigt, im Namen und Auftrag des Models die im Buchungsauftrag vereinbarte Vergütung beim Kunden gegen Rechnungsstellung einzuziehen.
(6) Rechnungssteller ist die vermittelnde Agentur Keolas Models.
7. Haftung
(1) Für die Haftung der Vertragsparteien gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nichts anderes vereinbart.
(2) Die Haftung des Models sowie der Agentur Keolas Models ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
8. Beanstandung der Buchung
(1) Im Falle von Beanstandung einer Buchung, vor oder während der Durchführung des Auftrages, hat der Kunde diese unverzüglich Keolas Models mitzuteilen und die Beanstandungsgründe darzulegen. Dabei wird widerlegbar unterstellt, dass ausreichende Beanstandungsgründe nicht vorliegen, wenn der Kunde den Auftrag trotz der Beanstandung weiterführt.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Keolas Models in zumutbarer Weise die Möglichkeit zur Beseitigung der Gründe zu geben, die zur Beanstandung geführt haben.
(3) Bei berechtigter Beanstandung, die vom Kunden nachgewiesen wird, entfällt oder reduziert sich die Zahlungsverpflichtung des Kunden für die vereinbarte Vergütung und die Reise- und Unterkunftskosten in angemessener Weise.
9. Nutzungsrechte
(1) Bei der Einräumung von Nutzungsrechten aus dem Engagement wird das Model durch Keolas Models vertreten.
(2) Keolas Models und dem Model wird gestattet, das produzierte Material zum Zwecke von Eigenwerbung kostenfrei und ohne zeitliche Beschränkung zu nutzen. Keolas Models darf mit dem vom Model erstellten Bildmaterial Eigenwerbung für das Model und die Agentur auf allen Werbemitteln betreiben. Ein etwaiger Nutzungsausschluss ist der Agentur schriftlich mitzuteilen.
(3) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens zwei Monate nach Erstellung der Aufnahmen.
(2) Jede weitergehende Nutzung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch Keolas Models.
(3) Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.
10. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
(2) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
(3) Es wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart.
(4) Als Gerichtsstand wird Düsseldorf vereinbart.